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   FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14   

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FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14 (https://dejure.org/2015,22232)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.06.2015 - 4 K 192/14 (https://dejure.org/2015,22232)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Juni 2015 - 4 K 192/14 (https://dejure.org/2015,22232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Regelmäßige Arbeitsstätte überwiegend im Außendienst tätiger Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmer (Polizeibeamter) im Außendienst: Regelmäßige Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitnehmer (Polizeibeamter) im Außendienst: Regelmäßige Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regelmäßige Arbeitsstätte überwiegend im Außendienst tätiger Arbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Überwiegend im Außendienst tätige Arbeitnehmer haben im Betrieb des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb des Arbeitgebers bei überwiegender Außendiensttätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1687
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 17.06.2010 - VI R 35/08

    Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer - Verpflegungsmehraufwand

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Denn es handelt sich dabei nicht - wie für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte unerlässlich ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl. II 2009, 818; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl. II 2010, 852) - um eine Einrichtung des Arbeitgebers.

    Denn dieser bestimmt sich nach denselben Grundsätzen wie die regelmäßige Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG a.F. (BFH-Urteil in BFHE 230, 147, BStBl. II 2010, 852).

  • BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04

    Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Nach der früheren Rechtsprechung des BFH hing die Beurteilung des Betriebssitzes des Arbeitgebers als regelmäßige Arbeitsstätte nicht von der Intensität und der Dauer der dort ausgeübten beruflichen Tätigkeit ab (BFH-Urteile vom 2. Februar 1994 VI R 109/89, BFHE 173, 179, BStBl. II 1994, 422; in BFHE 209, 523, BStBl. II 2005, 791; H 9.4 "Regelmäßige Arbeitsstätte" des Amtlichen Lohnsteuer-Handbuchs 2012).

    Entscheidend war vielmehr, ob der Betriebssitz durch das wiederholte Anfahren des Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangte (BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl. II 2005, 788; in BFHE 209, 523, BStBl. II 2005, 791).

  • BFH, 09.11.2015 - VI R 8/15

    Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen eines Polizeibeamten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Die Frage, ob schwerpunktmäßig im Außendienst tätige Polizeibeamte auf ihrer Dienststelle eine regelmäßige Arbeitsstätte eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. unterhalten, wird in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedlich beurteilt (vgl. einerseits - wie hier - Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014 11 K 70/14, juris, Revision eingelegt - Az. des BFH: VI R 8/15 - andererseits Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2014 3 K 3087/14, EFG 2015, 285).
  • BFH, 19.01.2012 - VI R 36/11

    Mehraufwendungen für die Verpflegung eines Rettungsassistenten - Tätigkeit als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    a) Regelmäßige Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. ist (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 2012 VI R 36/11, BFHE 236, 353, BStBl. II 2012, 503).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (BFH-Urteil vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl. II 2011, 354, m.w.N.).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    15 Dieses weite Verständnis der regelmäßigen Arbeitsstätte hat der BFH mit seinem Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09 (BFHE 234, 155, BStBl. II 2012, 24, unter II.1.) jedoch aufgegeben.
  • BFH, 25.11.2010 - VI R 34/08

    Werbungskostenabzug für Verzicht auf Darlehensforderung des Arbeitnehmers gegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    15 Dieses weite Verständnis der regelmäßigen Arbeitsstätte hat der BFH mit seinem Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09 (BFHE 234, 155, BStBl. II 2012, 24, unter II.1.) jedoch aufgegeben.
  • BFH, 10.07.2008 - VI R 21/07

    Betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Denn es handelt sich dabei nicht - wie für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte unerlässlich ist (BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 VI R 21/07, BFHE 222, 391, BStBl. II 2009, 818; vom 17. Juni 2010 VI R 35/08, BFHE 230, 147, BStBl. II 2010, 852) - um eine Einrichtung des Arbeitgebers.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 15/04

    Busdepots als regelmäßige Arbeitsstätten eines Linienbusfahrers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Entscheidend war vielmehr, ob der Betriebssitz durch das wiederholte Anfahren des Arbeitnehmers eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten erlangte (BFH-Urteile vom 11. Mai 2005 VI R 15/04, BFHE 209, 515, BStBl. II 2005, 788; in BFHE 209, 523, BStBl. II 2005, 791).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 K 70/14

    Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.06.2015 - 4 K 192/14
    Die Frage, ob schwerpunktmäßig im Außendienst tätige Polizeibeamte auf ihrer Dienststelle eine regelmäßige Arbeitsstätte eine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.v. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG a.F. unterhalten, wird in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedlich beurteilt (vgl. einerseits - wie hier - Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Dezember 2014 11 K 70/14, juris, Revision eingelegt - Az. des BFH: VI R 8/15 - andererseits Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. November 2014 3 K 3087/14, EFG 2015, 285).
  • BFH, 29.11.2016 - VI R 39/15

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Beamten der Wasserschutzpolizei

  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14

    Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht

  • BFH, 29.11.2016 - VI R 39/15

    Regelmäßige Arbeitsstätte eines Beamten der Wasserschutzpolizei

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17. Juni 2015  4 K 192/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1687 veröffentlichten Gründen hingegen statt.

    Das FA beantragt sinngemäß, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 17. Juni 2015  4 K 192/14 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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